Nur eine korrekte Antragsstellung versorgt Sie optimal im Fall der Berufsunfähigkeit. Deswegen nehmen wir uns bei der Beratung die Zeit ihre individuelle Situation zu verstehen und beachten auch die Krankenakte in diesem Prozess.
Nur eine korrekte Antragsstellung versorgt Sie optimal im Fall der Berufsunfähigkeit. Deswegen nehmen wir uns bei der Beratung die Zeit ihre individuelle Situation zu verstehen und beachten auch die Krankenakte in diesem Prozess.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrungen im Bereich der Arbeitskraftabsicherung ist es uns ein persönliches Anliegen Sie nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten. Wir vertreten die Meinung, dass es nur einen Königsweg beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geben kann:
Eine vollständige und lückenlose Beantwortung aller Gesundheitsfragen bei der Antragsstellung.
Eine zuverlässige Basis dafür bietet Ihre Krankenakte Ihres Hausarztes oder eine Auskunft Ihrer Krankenkasse bzw. Privaten Krankenversicherung, die einen ambulanten Zeitraum von 5 Jahren und stationäre Aufenthalte innerhalb von 10 Jahren berücksichtigen sollte.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass in diversen Krankenhistorien falsch abgerechnete Diagnose aufgeführt waren. Dies kann einer Leistungsverweigerung zur Folge haben, wenn diese dem Versicherer vorenthalten oder nicht erklärt werden.
Dieses „Hintertürchen“ möchten wir unter allen Umständen für den Versicherer geschlossen halten!
Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe Ihrer Krankenakte beim behandelnden Hausarzt. Die Kopie Ihrer Akte, Auszug Krankenkasse oder Anforderung der abgerechneten Diagnosen Ihrer Privaten Krankenversicherung fordern Sie mit dem, zum Download zur Verfügung gestelltem, PDF an. Die Unterlagen sollten Ihnen in einer angemessenen Frist von 14 Tagen zugehen.
Manche Ärzte verweigern die Herausgabe. Falls es notwendig ist, argumentieren Sie damit, dass Sie die Auskunft benötigen, um die Gesundheitsfragen zur Beantragung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) wahrheitsgemäß, korrekt und lückenlos beantworten zu können.
Wenn Sie Fachärzte aufgesucht haben, ohne vorherige Überweisung des Hausarztes, ist eine entsprechende Eintragung unter Umständen auf Ihrer Krankenakte nicht vorhanden. Hier wäre der Befund des Facharztes anzufordern. Das Gleiche kann bei Angelegenheiten mit der Berufsgenossenschaft (BG) der Fall sein.
In diesem Formular erlauben Sie uns ein wenig mehr über Sie zu erfahren.
Mit diesem Formular geben Sie uns Ihre Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Anfrage zum Versicherungsbedarf oder einer Versicherungsanalyse.
Versenden Sie die Anforderungen der Krankenakte und Befunde an die entsprechenden Stellen, beispielsweise Hausarzt, Fachärzte, Berufsgenossenschaften, Reha, …
Innerhalb von 14 Tagen sollten Sie Ihre Befunde von den Ärzten oder Einrichtungen zurück erhalten haben. Dauert es mal länger, fragen Sie nach.
Haben Sie alle nötigen Unterlagen Ihrer Ärzte vorliegen, vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch mit uns, um Ihre Antragstellung vorzubereiten. Zu dem Gespräch bringen Sie bitte alle oben aufgeführten Dokumente ausgefüllt und unterschrieben mit.
Für bestimmte Branchen kümmern sich Versorgungswerke um die Absicherung bei Berufsunfähigkeit (BU). Hier werden in der Regel nur wenige Fragen zum Gesundheitszustand gestellt. Bei bestimmten Vorerkrankungen ist das oft der einzige, aber empfehlenswerte Zugang, zu einer vollwertigen BU-Versicherung.
Jeder hat einen lieben Menschen, für den er zu jedem Zeitpunkt im Leben da sein möchte. Stellen Sie die Weichen für eine finanziell abgesicherte Zukunft, um im Fall der Fälle weiterhin unabhängig zu bleiben und für Ihre Liebsten da zu sein. Gerne helfen wir Ihnen dabei.
Sie haben Fragen rund um Versicherungen und Finanzierung, oder wollen einen Termin bei uns vereinbaren?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Unser freundliches Team hilft Ihnen gerne weiter.
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